§ 5 Zahlungs- und Versandbedingungen
(1) Die Bedingungen für
Zahlung und Versand finden sich unter der gleichnamigen Schaltfläche in der
Navigation.
(2) Soweit
bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die
Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
(3) Sollte ein vom Kunden
bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines
adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden
Gründen nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits
geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(4) Für
Verbraucher ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der
Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht, unabhängig
davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.
Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung
und Versendung auf seine Gefahr.
§ 6 Rücksendekosten bei Ausübung des
Widerrufsrechtes
Für den Fall der Ausübung des für Verbraucher
geltenden gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen wird
vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen
hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht
der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die
Kosten der Rücksendung.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht,
Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(3) Ist der Kunde Unternehmer,
gilt ergänzend folgendes:
a) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum
vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den
die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die
Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt
der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der
Verarbeitung.
d) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung
um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt dem Anbieter.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(2)
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware
bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und
Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem
Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat
dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit der Kunde
Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen
Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als
vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und
Äußerungen des Herstellers.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit
der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen
und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter
schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.
Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei
Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung
zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die
erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter
zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte
Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§
478, 479 BGB.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet
jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit,
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
(2) Sofern wesentliche
Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der
Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter
nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich
machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Datenkommunikation
über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei
und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet
insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der
Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort,
Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht
unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur,
soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des
gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird
(Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle
Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie
Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher,
sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen
Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.