Hinweis zur Mehrwertsteuer
Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
sofern es sich nicht um Ware handelt,die der Differenzbesteuerung unterliegt.
Die Mehrwertsteuer ist diesbezüglich im Kaufpreis enthalten,
wird jedoch nach den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes nicht ausgewiesen.
Für den Handel und die Gastronomie bitten wir daher vorher mit uns zu klären,
ob die MwSt ausgewiesen werden kann.